
Flächennutzungsplan (5. Änderung) und Bebauungsplan Solarpark Edeldorf mit Energiespeicher (Neustart)
Die Gemeinde Theisseil möchte einen Solarpark in der Nähe des Ortsteils Edeldorf zulassen. Die ursprünglich vorgesehene Fläche musste verschoben und neu zugeschnitten werden. Der neue Standort umfasst nun auch eine angegliederte Ausgleichsfläche. Mit den Beschlüssen vom 15.01.2026 wurde das 5. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes mit vorhabenbezogenem Bebauungsplan „Solarpark Edeldorf mit Energiespeicher“ neu gestartet und die aktualisierten Vorentwürfe gebilligt.
Die Planunterlagen für beide Verfahren stehen unter „Downloads“ zur Verfügung und sind im Entwurfsstadium noch nicht rechtsverbindlich. Stellungnahmen können während der folgenden Anhörungsfrist bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, von 30. April 2026 – 29. Mai 2026 versandt werden. Eine Einsichtnahme in die Papierversionen der Pläne ist außerdem während der Auslegung möglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum Letzau. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Sprechzeiten.





