
Flächennutzungsplan (3. Änderung)
Nach Zurückstellung des 3. Änderungsverfahrens zur Einplanung eines neuen Wohnbaugebietes in Störnstein hat die Gemeinde Störnstein nun am 08.04.2025 beschlossen, das Planverfahren wieder aufzunehmen. Der Vorentwurf wurde am 08.07.2025 vom Gemeinderat gebilligt. Das Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung des Baugebietes wird zeitversetzt später nachgeholt.
Die Planunterlagen stehen unter „Downloads“ zur Verfügung und sind im Entwurfsstadium noch nicht rechtsverbindlich. Stellungnahmen können während der folgenden Anhörungsfrist (frühzeitige Beteiligung) bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, versandt werden von 14. Juli 2025 – 14. August 2025. Eine Einsichtnahme in die Papierversion ist außerdem während der Auslegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum, Rathaus Störnstein, möglich. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Sprechzeiten.
Downloads:
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1 Flächennutzungsplan 3.Änd. Gegenüberstellung Vorentwurf.pdf
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2 Flächennutzungsplan 3.Änd. Begründung Vorentwurf.pdf
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Aufstellungsbekanntmachung Wiederaufnahme des Planverfahrens FNP 3.Änd.pdf
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Bekanntmachung_frühzeitige_Beteiligung_der_Öffentlichkeit_3-1_FNP_3.Änd.pdf
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TöB-Stellungnahme FNP 4-1 3.Änd.pdf