Bekanntmachung

der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Kuhberg - Erweiterung“

 

Der Bau-, Umwelt- u. Mobilitätsausschuss der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Kuhberg - Erweiterung“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist westlich begrenzt durch die Anwesen Dorfstraße 13 (Flur-Nr. 1303, Gemarkung Berghofen) und Obere Bergstraße 29/31 (Flur-Nr. 1324/1, Gemarkung Berghofen), östlich durch die „Gartenstraße“ mit der Flur-Nr. 1328/1, Gemarkung Berghofen und den Anwesen Obere Bergstraße 39, 41 u. 43 (Flur-Nrn. 1324/7, 1325/2 u. 1325/1, Gemarkung Berghofen), südlich durch die Anwesen Kirschenstraße 1 u. 4 (Flur-Nrn. 1324/2 u. 1324/4, Gemarkung Berghofen) und Obere Bergstraße 33 (Flur-Nr. 1324/6, Gemarkung Berghofen) sowie im Norden durch die Anwesen Dorfstraße 8 u. Dorfstraße 10 (Flur-Nrn. 859, 860 u. 873, Gemarkung Berghofen).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

 

Bild

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Immissionsgutachten liegen im Rathaus der Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching im Bauamt (Zimmer Nr. 11), vom 19.02.2024 bis 21.03.2024 zu den üblichen Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahme können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Bauamt nicht barrierefrei ist. Dies bzgl. können die Unterlagen auf Antrag auch zugestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Kuhberg - Erweiterung“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Kuhberg - Erweiterung“ nicht von Bedeutung ist. 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.